Jährliche Unterweisung Flurförderzeuge
Nach §12 Arbeitsschutzgesetz, §12 Betriebssicherheitsverordnung und §4 DGUV Vorschrift 1 muss jeder Arbeitgeber seine Beschäftigten einmal jährlich im Umgang mit Flurförderzeugen (Gabelstapler/Teleskoplader) unterweisen. Gemäß DGUV Vorschrift 1 wird darüber hinaus ein schriftlicher Nachweis gefordert. Unsere Trainer/innen von der Riwal-Akademie unterweisen gemäß aller gesetzlichen Vorgaben und dokumentieren es im persönlichen Sicherheitspass. Auf diese Weise gewinnen Sie Sicherheit durch Fachwissen für Ihre Mitarbeiter und Rechtssicherheit für Ihr Unternehmen.
Die regelmäßig wiederkehrenden Unterweisungen haben das Ziel, das in den Bedienerschulungen erlernte Wissen aufzufrischen und wieder ins Bewusstsein zu rufen. Außerdem informieren wir über gesetzliche und technische Neuerungen bzw. Änderungen, z. B. in der Sicherheitstechnik, sowie den Arbeits- und Gesundheitsschutz. Denn klar ist: Erlerntes, sicherheitsrelevantes Wissen wird langfristig im Detail wieder vergessen, vor allem dann, wenn lange keine Probleme aufgetreten sind – was ja letztendlich auch das Ziel ist.
Unsere nächsten Schulungstermine erhalten Sie auf Anfrage.