Hubarbeitsbühnenschulung für Einweiser
Die Hubarbeitsbühnenschulung für Einweiser richtet sich an alle Personen, die zum Beispiel rechtskonform eigene Mitarbeiter, Subunternehmer oder Fremdfirmen in die Bedienung von Arbeitsbühnen einweisen müssen. Wer an diesem Kurs teilnehmen möchte, der muss über eine aktuell gültige Bedienererlaubnis für mobile Hebebühnen verfügen, zum Beispiel eine IPAF Pal Card.
Aufbauend auf dem Wissen, das sich in der Bedienerschulung angeeignet wurde, wird in der Hubarbeitsbühnenschulung für Einweiser vor allem der Praxisteil vertieft. Auf diese Weise wird sichergestellt, dass der Einweiser über das relevante Wissen verfügt, um sich selber auf allen Hubarbeitsbühnen, auf deren Kategorie er geschult wurde, einzuweisen, um anschließend andere Personen kompetent und fundiert in die Bedienung einer Hebebühne einzuweisen.
Die nächsten Schulungstermine erhalten Sie auf Anfrage. Die Teilnehmeranzahl muss insgesamt mindestens vier Personen betragen.