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Jährliche Unterweisung Hubarbeitsbühnen

eLearning jährliche Unterweisung

Nach §12 Arbeitsschutzgesetz, §12 Betriebssicherheitsverordnung und §4 DGUV Vorschrift 1 hat der Arbeitgeber seine Beschäftigten regelmäßig, das bedeutet jährlich, hinsichtlich des sicheren Umgangs mit Hubarbeitsbühnen zu unterweisen. Gemäß DGUV Vorschrift 1 wird darüber hinaus ein schriftlicher Nachweis gefordert. Wir unterweisen Ihre Mitarbeiter gemäß aller gesetzlichen Vorgaben und dokumentieren es im persönlichen Sicherheitspass. So gewinnen Sie Sicherheit durch Fachwissen für Ihre Mitarbeiter und Rechtssicherheit für Ihr Unternehmen.

Die regelmäßig wiederkehrenden Unterweisungen haben das Ziel, das in den Bedienerschulungen erlernte Wissen aufzufrischen und wieder ins Bewusstsein zu rufen. Außerdem informieren wir über gesetzliche und technische Neuerungen bzw. Änderungen, z. B. in der Sicherheitstechnik, sowie über den Arbeits- und Gesundheitsschutz. Denn klar ist: Erlerntes, sicherheitsrelevantes Wissen wird langfristig im Detail wieder vergessen, vor allem dann, wenn lange keine Probleme aufgetreten sind – was ja letztendlich auch das Ziel ist.

Jetzt neu bei der Riwal-Akademie: führen Sie die jährliche Unterweisung auch bequem online durch – wann und wo immer sie wollen! Mehr Informationen gibt es in unserem Blogartikel oder direkt bei unserer Riwal-Akademie: akademie@riwal.com | 040 236 48 27-14

Als fachlicher Vorgesetzter würden Sie gerne Ihr Fachwissen ausbauen? 
Gerne informieren wir Sie bezüglich des E-Learning-Kurs „Hubarbeitsbühnen für Führungskräfte“.

Die nächsten Schulungstermine erhalten Sie auf Anfrage.

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Jährliche Unterweisung Hubarbeitsbühnen


Wir können auch Schulungen bei Ihnen vor Ort durchführen, falls Sie den Schulungstermin bei uns nicht wahrnehmen können. Einfach oben klicken!

Jährliche Unterweisung Hubarbeitsbühnen - Inhalte und Ziele

Schulungen Hubarbeitsbühnen
Die jährliche Unterweisung für Hubarbeitsbühnen ist laut § 4 DGUV für alle Unternehmen verpflichtend, deren Mitarbeiter eine Hubarbeitsbühne führen. Ein wichtiges Element dieser Unterweisung ist die branchen- und unternehmensbezogene Unterweisung auf Grundlage einer individuellen Gefahren- und Situationsanalyse, da vereinzelte Risiken immer im Zusammenhang mit dem Umfeld stehen. Dabei darf auf keinen Fall die Unterweisung als Sicherheitsschulung mit der maschinenspezifischen Einweisung verwechselt werden. 

Jährliche Unterweisung Hubarbeitsbühnen - das konkrete Ziel

Das konkrete Ziel der jährlichen Unterweisung für Hubarbeitsbühnen liegt vor allem in einem maximalen Sicherheitsbewusstsein der Mitarbeiter durch die wiederholte Auseinandersetzung mit diesem Thema. Für diesen Zweck wird durch die jährliche Unterweisung für Hubarbeitsbühnen das bereits vermittelte Wissen aufgefrischt oder auf den aktuellen Stand gebracht. Denn vor allem durch die stetige technologische Entwicklung ändern sich immer wieder verschiedenste Rahmenbedingungen. Daraus ergibt sich unter Umständen eine neue Gefährdungslage, die Führer von Hubarbeitsbühnen im Rahmen Ihres Tätigkeitsbereichs berücksichtigen müssen. 

Somit dient die jährliche Unterweisung für Hubarbeitsbühnen nicht nur dem sicherheitsrelevanten Verhalten in bekannten Situationen, sondern fördert zusätzlich die Aufmerksamkeit gegenüber neuen Risiken, die innerhalb der Intervalle zwischen den Unterweisungen durch Veränderungen im Arbeitsumfeld entstehen. Nur so kann das wichtigste Ziel dieser Unterweisung, die Vermeidung von Unfällen, erreicht werden.

Die Teilnahme an der jährlichen Unterweisung für Hubarbeitsbühnen ist für alle betroffenen Mitarbeiter verpflichtend. Daher darf ein Mitarbeiter die Teilnahme keinesfalls verweigern und ist im Rahmen seiner Mitwirkungspflicht dazu verpflichtet, sich innerhalb der vorgegebenen Intervalle entsprechend zu schulen

Inhalte der jährlichen Unterweisung für Mitarbeiter an Hubarbeitsbühnen

Die Inhalte für die jährliche Unterweisung für Hubarbeitsbühnen setzen sich aus den rechtlichen Grundlagen sowie allgemeinen und individuellen betrieblichen Gefährdungslagen zusammen. 

Inhalte auf einen Blick

  • Rechtliche Grundlagen und gesetzliche Änderungen
  • Allgemeine und betriebliche Gefährdungslagen
  • Allgemeine Arbeitssicherheit
  • Informationen zum sicheren Betrieb von Hubarbeitsbühnen
  • Erläuterungen der DGUV Vorschrift 1, DGUV Regel 100-500 und DGUV Grundsatz 308-008

Die Inhalte zu den allgemeinen und betrieblichen Gefährdungslagen erläutern alle am Arbeitsplatz vorhandenen Risiken. Besondere Aufmerksamkeit erhalten die individuellen Risiken vor Ort, um das dafür erforderliche Bewusstsein zu schulen. Mit der Unterweisung zu Themen wie allgemeine Arbeitssicherheit oder den Betrieb von Hubarbeitsbühnen wird vor allem auf den Umgang mit diesen Geräten vor, während und nach Beendigung der Arbeit eingegangen, um das vorhandene Wissen aufzufrischen und bei Bedarf zu aktualisieren. 

Immer wieder von Bedeutung ist die Auseinandersetzung mit der DGUV Vorschrift 1, der DGUV-Information 208-19 sowie der DGUV Regel 100-500. In diesen Schriften sind für die Führer von Hubarbeitsbühnen wichtige Informationen enthalten, die es Ihnen erleichtern, Ihrer Mitwirkungspflicht zur Arbeitssicherheit gezielt nachzukommen und so die Maßnahme der jährlichen Unterweisung zu optimieren.

Als Experten auf dem Gebiet betriebsrelevanter Schulungen wie die jährliche Unterweisung für Hubarbeitsbühnen unterstützen wir Sie mit unserer Kompetenz und unserem umfangreichen Fachwissen. Vor allem die Möglichkeit des eLearnings und das mit der Unterweisung verbundene Zertifikat erleichtern für Sie die Durchführung der Unterweisung sowie den zuverlässigen Nachweis der Teilnahme.

Sie haben noch Fragen betreffend die jährliche Unterweisung für Hubarbeitsbühnen oder zu unseren Terminen? Kontaktieren Sie uns -wir beraten Sie umfassend.

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